Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit.

 

 

Ihr Energieeffizienz-Experte in Mayen

  • KfW Sachverständiger für Fördermittel des Bundes
  • Staatl. geprüfter Energieberater (Bafa)
  • gelistet in der Energieeffizienz-Expertenliste der DENA
  • Energieausweis austellungsberechtigt nach GEG §88
  • iSFP nach DIN 18599
  • BEG EM und BEG WG Förderungen
  • Heizlastberechnungen nach DIN 12831

Als in der DENA eingtragener Energie­effizienz-Experte bin ich der richtige Ansprech­partner, wenn es um eine energetische Sanierung geht. Wir planen die Sanierung, über­wachen die Arbeiten und sichern die hohe Qualität aller Maß­nahmen. Damit Ihr Vorhaben auch zu dem Ergebnis führt, das Sie sich wünschen.

 

 

 

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Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der individuelle Sanierungs­fahrplan unterstützt Sie, die Sanierung Ihres Ein-, Zwei-, oder Mehr­familien­hauses Schritt für Schritt zu planen. Er gibt Ihnen außer­dem einen lang­fristigen und detaillierten Über­blick über mögliche Sanierungs­maßnahmen und deren Einspar­potenzial.

Vieles spricht für den iSFP

Wenn Sie als Hausbesitzer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem zertifizierten Energieberater erstellen lassen, können Sie gleich mehrfach davon profitieren. Zunächst einmal erhalten Sie von Ihrem Energieberater eine Übersicht über den Ist-Zustand Ihrer Immobilie. Darauf aufbauend erstellt er dann ein Konzept für die Sanierung der energetischen Defizite der Immobilie. Durch den zusätzlichen iSFP-Bonus in Höhe von 5 % erhöht sich die Förderung für viele Einzelmaßnahmen nach BEG von 15 % auf 20 %. Zudem steigt der förderfähige Betrag von 30.000 € auf 60.000 €. Auch die Erstellung des iSFP selbst wird gefördert.

 
 
 
Technologische Innovationen im Fokus

Bis 2045 will Deutschland klimaneutral werden. Gas- und Ölheizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, müssen bis dahin ersetzt werden.

Hintergrund

Umweltsituation: Gut 35 Prozent der Energie werden in Deutschland eingesetzt, um Gebäude zu beheizen. Das verursacht rund 25 Prozent der CO2-Emissionen. Die Heizung verbraucht im Haushalt am meisten Energie und verursacht damit mit Abstand die größte Menge an CO₂. Der Wechsel zu einer Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien ist nicht nur umweltfreundlich und macht unabhängig von fossilen Energieträgern, sondern kann auch Heizkosten sparen. Wer seine Heizung austauschen oder optimieren möchte, kann von zahlreichen Fördermöglichkeiten profitieren. Die Heizungsförderung im KfW-Programm 458 kann nach wie vor beantragt werden, zwischen 30 und 70 Prozent Zuschuss sind möglich für eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien.

Wärmebrücken

Wärmebrücken erhöhen den Heizenergieverbrauch, sie verschlechtern die Behaglichkeit im Raum und können in extremen Fällen eine Schädigung der Bausubstanz mit sich bringen.

Lassen Sie es nicht soweit kommen.

Ein weiterer Vorteil der Wärmebrückenberechnung: Erst durch eine detaillierte Wärmebrückenberechnung kann erkannt werden, ob ein reduzierter Wärmebrückenzuschlag für das Sanierungsobjekt möglich ist.

Wärmebrückenberechnung nach DIN 4108

 Formblatt A: Gleichwertigkeitsnachweis
 Formblatt B: Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis
 Formblatt C: Detaillierter Wärmebrückennachweis

BEG Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die energetische Sanierung einer Immobilie ist eine komplexe Angelegenheit. Welche Maßnahme lohnt sich für mich? Wie sollten einzelne Sanierungsschritte aufeinander abgestimmt werden? Und was kostet das alles? Ob Sie Zuschüsse von der KfW oder der BAFA beantragen wollen, in den allermeisten Fällen ist die Mitwirkung dieses Experten vorgeschrieben, vor allem dann, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wird.

Für die fachliche Unterstützung durch uns als Energieexperte gibt es Fördermittel. So lassen sich – je nach Maßnahme – bis zu 4.000 Euro an Förderung erhalten.

BEG WG

 

BEG WG

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäude­energie­gesetz

für alle Wohn­gebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohn­heime.

Heizungsförderung im KfW-Programm 458

BEG EM

 

Fördergegenstand

Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Einfach und schnell gemacht

Mit wenig Geld.

Gerininvestivemaßnahmen

Maßnahmen: 

 

Wer benötigt einen Energieausweis?

Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein Energieausweis Pflicht, wenn ein Gebäude verkauft oder an neue Mieter vermietet wird. Die Ausstellung eines Energieausweises muss deshalb entweder vom Eigentümer, dem Makler oder der Hausverwaltung beauftragt werden.

Die Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob nur einzelne Wohnungen innerhalb eines Gebäudes oder das gesamte von Vermietung oder Verkauf betroffen sind. Bei Nichtachtung dieser Vorschrift kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro drohen.

Bedarfsausweis

 

Bilanzierung

Maßnahmen: 

  • nach DIN 18599

Angaben gem. § 5 TMG:

Energieberatung Axel Schäfer

Im Bannen 85 – 56727 Mayen

Freineruflich tätig

Tel: 02651-8058990

info@my-eee.de

KONTAKT

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