Ihr Energieeffizienz-Experte in Mayen
- KfW Sachverständiger für Fördermittel des Bundes
- Staatl. geprüfter Energieberater (Bafa)
- gelistet in der Energieeffizienz-Expertenliste der DENA
- Energieausweis austellungsberechtigt nach GEG §88
- iSFP nach DIN 18599
- BEG EM und BEG WG Förderungen
- Heizlastberechnungen nach DIN 12831
Als in der DENA eingtragener Energieeffizienz-Experte bin ich der richtige Ansprechpartner, wenn es um eine energetische Sanierung geht. Wir planen die Sanierung, überwachen die Arbeiten und sichern die hohe Qualität aller Maßnahmen. Damit Ihr Vorhaben auch zu dem Ergebnis führt, das Sie sich wünschen.
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Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der individuelle Sanierungsfahrplan unterstützt Sie, die Sanierung Ihres Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhauses Schritt für Schritt zu planen. Er gibt Ihnen außerdem einen langfristigen und detaillierten Überblick über mögliche Sanierungsmaßnahmen und deren Einsparpotenzial.

Vieles spricht für den iSFP
Wenn Sie als Hausbesitzer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem zertifizierten Energieberater erstellen lassen, können Sie gleich mehrfach davon profitieren. Zunächst einmal erhalten Sie von Ihrem Energieberater eine Übersicht über den Ist-Zustand Ihrer Immobilie. Darauf aufbauend erstellt er dann ein Konzept für die Sanierung der energetischen Defizite der Immobilie. Durch den zusätzlichen iSFP-Bonus in Höhe von 5 % erhöht sich die Förderung für viele Einzelmaßnahmen nach BEG von 15 % auf 20 %. Zudem steigt der förderfähige Betrag von 30.000 € auf 60.000 €. Auch die Erstellung des iSFP selbst wird gefördert.

Technologische Innovationen im Fokus
Bis 2045 will Deutschland klimaneutral werden. Gas- und Ölheizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, müssen bis dahin ersetzt werden.
Hintergrund
Umweltsituation: Gut 35 Prozent der Energie werden in Deutschland eingesetzt, um Gebäude zu beheizen. Das verursacht rund 25 Prozent der CO2-Emissionen. Die Heizung verbraucht im Haushalt am meisten Energie und verursacht damit mit Abstand die größte Menge an CO₂. Der Wechsel zu einer Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien ist nicht nur umweltfreundlich und macht unabhängig von fossilen Energieträgern, sondern kann auch Heizkosten sparen. Wer seine Heizung austauschen oder optimieren möchte, kann von zahlreichen Fördermöglichkeiten profitieren. Die Heizungsförderung im KfW-Programm 458 kann nach wie vor beantragt werden, zwischen 30 und 70 Prozent Zuschuss sind möglich für eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien.
Wärmebrücken
Wärmebrücken erhöhen den Heizenergieverbrauch, sie verschlechtern die Behaglichkeit im Raum und können in extremen Fällen eine Schädigung der Bausubstanz mit sich bringen.
Lassen Sie es nicht soweit kommen.
Ein weiterer Vorteil der Wärmebrückenberechnung: Erst durch eine detaillierte Wärmebrückenberechnung kann erkannt werden, ob ein reduzierter Wärmebrückenzuschlag für das Sanierungsobjekt möglich ist.
Wärmebrückenberechnung nach DIN 4108
Formblatt A: Gleichwertigkeitsnachweis
Formblatt B: Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis
Formblatt C: Detaillierter Wärmebrückennachweis

BEG Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die energetische Sanierung einer Immobilie ist eine komplexe Angelegenheit. Welche Maßnahme lohnt sich für mich? Wie sollten einzelne Sanierungsschritte aufeinander abgestimmt werden? Und was kostet das alles? Ob Sie Zuschüsse von der KfW oder der BAFA beantragen wollen, in den allermeisten Fällen ist die Mitwirkung dieses Experten vorgeschrieben, vor allem dann, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wird.
Für die fachliche Unterstützung durch uns als Energieexperte gibt es Fördermittel. So lassen sich – je nach Maßnahme – bis zu 4.000 Euro an Förderung erhalten.
BEG WG

BEG WG
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäudeenergiegesetz
für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime.
Heizungsförderung im KfW-Programm 458
BEG EM

Fördergegenstand
Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Einfach und schnell gemacht
Mit wenig Geld.
Gerininvestivemaßnahmen
Maßnahmen:
- Hydraulischer Abgleich
- Heizungsrohre dämmen
- Kellerdecke dämmen
- Oberste Geschossdecke dämmen
- Heizkurve optimieren
- Heizkurve optimieren
- Heizkurve optimieren
- Fenster und Türen abdichten
Wer benötigt einen Energieausweis?
Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein Energieausweis Pflicht, wenn ein Gebäude verkauft oder an neue Mieter vermietet wird. Die Ausstellung eines Energieausweises muss deshalb entweder vom Eigentümer, dem Makler oder der Hausverwaltung beauftragt werden.
Die Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob nur einzelne Wohnungen innerhalb eines Gebäudes oder das gesamte von Vermietung oder Verkauf betroffen sind. Bei Nichtachtung dieser Vorschrift kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro drohen.
Bedarfsausweis


Bilanzierung
Maßnahmen:
- nach DIN 18599
IMPRESSUM
Angaben gem. § 5 TMG:
Energieberatung Axel Schäfer
Im Bannen 85 – 56727 Mayen
Freineruflich tätig
Tel: 02651-8058990
info@my-eee.de
KONTAKT
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